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Regeländerungen ab 01. August wirksam

Änderungen der Regeln für Feldhockey zum 1. August 2011

Nach umfangreichen Regeländerungen in der letzten Feldhockeysaison, wird die FIH die Regeln, auch unter Berücksichtigung der Olympischen Spiele in London im kommenden Jahr, offiziell nicht ändern.

Allerdings erprobt der Weltverband momentan bei diversen „World Level Events“ eine geänderte Handhabung bezüglich der Ausführung der Strafecke sowie eine Modifikation der grünen Karte. Diese Änderungen werden aller Voraussicht nach erst nach den Olympischen Spielen in das Regelwerk integriert. Um vor allem den Nationalspielern in der bevorstehenden Feldsaison 2011/12 möglichst internationale Rahmenbedingungen zu bieten, werden nachstehende Regeländerungen im Geltungsbereich des gesamten DHB mit Wirkung zum 1. August 2011 umgesetzt:
 
Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke (§ 13.7)
§13.7.c) Wenn ein verteidigender Spieler vor der Ausführung die Mittellinie oder die Grundlinie überquert, ist die Strafecke zu wiederholen.
DHB: Wenn ein verteidigender Feldspieler, außer dem Torwart oder dem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben. Im Fall, dass der Torwart oder der Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich ein beliebiger verteidigender Feldspieler hinter die Mittellinie begeben. In beiden Fällen wird der Feldspieler nicht ersetzt und die Mannschaft verteidigt die Strafecke mit einem Spieler weniger, solange die Strafecke nicht beendet ist (vgl. §13.5). Jedes weitere zu frühe Herauslaufen bei derselben oder einer weiteren Strafecke wird dem beschriebenen Ablauf entsprechend geahndet. §13.7.d) Wenn ein angreifender Spieler vor der Ausführung den Schusskreis betritt, ist die Strafecke zu wiederholen.

DHB: Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird in diesem Fall wiederholt. Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe des Balls an, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird auch in diesem Fall wiederholt. Diese Regel gilt in beiden Fällen solange, bis die Strafecke beendet ist (vgl. §13.5). Jeder weitere Regelverstoß dieser Art wird dem beschriebenen Ablauf entsprechend geahndet.
 
Persönliche Strafen (§ 14)
§14.1 Bei jeglichem Regelverstoß kann der betreffende Spieler b) durch Zeigen der grünen Karte verwarnt werden;
DHB: Bei einer grünen Karte soll der Ausschluss auf Zeit für den betreffenden Spieler, unabhängig von der Art des Vergehens, 2 Minuten betragen. Die Schiedsrichter sind für die Überwachung der Strafzeit gemäß § 14.2 zuständig. Sie sollen dem Spieler, wenn es den Regeln entspricht und der Spielverlauf es zulässt, umgehend nach Ablauf der Strafzeit die weitere Teilnahme am Spiel erlauben.

Richtlinien für persönliche Strafen
III. Konkrete Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte

1. Grüne Karte
c) Bei einer grünen Karte soll der Ausschluss auf Zeit für den betreffenden Spieler, unabhängig von der Art des Vergehens, 2 Minuten betragen. Die Schiedsrichter sind für die Überwachung der Strafzeit gemäß § 14.2 zuständig.
 
Mönchengladbach, 11.August 2011
 
Christian Blasch
Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss
Deutscher-Hockey-Bund e.V.